Über Funktionsweise und Vorteile einer privaten Ladestation wissen viele Leute mittlerweile Bescheid. Unklar ist allerdings, wie der Wallbox-Wunsch in die Tat umgesetzt wird. Der nachfolgende Beitrag informiert Sie zu den wesentlichen Schritten.
Sprechen Sie mit Vermieter oder Eigentümergemeinschaft
Sie haben seitens der Gesetzgebung das Recht auf eine Wallbox, unabhängig davon, ob Sie Mieter oder Eigentümer sind. Indes ist es ratsam, den Vermieter oder die Eigentümergemeinschaft eines Mehrfamilienhauses über Ihr Vorhaben zu informieren.
Grundsätzliche Einwände scheitern zwar am novellierten Wohnungseigentumsgesetz oder Mietrecht, dennoch ist ein Gespräch vorteilhaft, weil es zu Verständnis und eventuell zu Ideen hinsichtlich der Installation führt.
Ladeleistung überprüfen und Netzbetreiber informieren
Die erforderliche Ladeleistung Ihrer Wallbox ergibt sich aus der gewünschten Ladedauer. Möchten Sie Ihr E-Auto möglichst schnell aufladen, benötigen Sie eine private Ladestation mit optimaler Ladeleistung.
Ab diesem Punkt sollten Sie eigentlich einen Installations-Fachmann hinzuziehen, weil dessen Fachwissen zur idealen Wallbox führt. Der Spezialist weiß zudem, ob er die Box nur beim Netzbetreiber anmelden oder genehmigen lassen muss.
Sichern Sie sich die staatliche Förderung
Auch beim Förderungs-Antrag kann Ihnen ein Elektrospezialist helfen, denn die Förderung in Höhe von 900 Euro ist von folgenden Voraussetzungen abhängig:
- Ausschließlich private Nutzung.
- Betrieb mit Ökostrom aus eigener Produktion oder vom Versorger.
- Maximale Ladeleistung 11 kW.
- Intelligente Steuerung.
Achtung: Der Erwerb darf erst nach Antrags-Genehmigung erfolgen.
Wallbox kaufen und Installation beauftragen
Im Idealfall beziehen Sie den Installateur in den Kauf mit ein, weil der Spezialist aufgrund der vorhergegangenen Beratung Ihre Anforderungen ebenso kennt wie den Ort der Montage. Er kann Ihnen das für Sie geeignete Modell vorschlagen und nach dem Erwerb fachmännisch installieren.
Denken Sie bitte in diesem Kontext daran, dass die private Ladestation bestimmte Voraussetzungen erfüllen muss, um als förderfähig eingestuft zu werden (siehe u. a. oberhalb).
Montage, Einbau und Installation der Wallbox
An der Installation durch einen kompetenten Fachmann führt kein Weg vorbei, denn die Wallbox muss geltenden Vorschriften entsprechend montiert werden. So muss die private Ladestation laut VDE-Norm über eine Fehlerstrom-Schutzeinrichtung mit maximalem Bemessungsdifferenzstrom von 30 mA verfügen.
Die Montage muss der DIN VDE 0100-722 Norm entsprechen und für den Schadensfall in einer Bescheinigung für die Versicherung dokumentiert sein.
Zudem muss der Fachmann bei der Installation auf den richtigen Querschnitt des Ladekabels achten und dieses entsprechend dem Montageort wählen. Des Weiteren wird ein eigener Stromkreis mit Leitungsschutzschalter benötigt und es muss, soweit nicht in der Wallbox verbaut, ein für die Ladestation geeigneter FI-Schutzschalter einbezogen werden.