Es ist wohl eine der Förderungsmaßnahmen, die der staatlichen Förderbank KFW und dem Bundesverkehrsministerium noch lange im Gedächtnis bleiben dürften – positiv versteht sich. Seit November 2020 steht ein Fördertopf für private Ladestationen für Elektroautos an Wohngebäuden zur Verfügung. Der Andrang war in den Anfangstagen sogar so groß, dass teilweise die zugehörigen Meldeplattformen zusammenbrachen. Die Elektromobilität boomt und schnell wird der anfangs prall gefüllte Fördertopf ausgeschöpft.
Nun, um die sehr erfolgreiche Förderung, zu verlängern, wird die gesamte Fördersumme nochmals erhöht – um weitere 100 Millionen Euro! So stehen nun rund eine halbe Milliarde Euro an Bundesmitteln zur Verfügung. Keine Frage: Das ist ein deutlicher Fingerzeig der Bundesregierung zur Stärkung und zum erfolgreichen Ausbau der Elektromobilität.
Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer spricht bei der Förderung der Elektromobilität von einem vollen Erfolg: „Wir wollen mehr Klimaschutz, mehr saubere E-Autos auf unseren Straßen und mehr Nutzung von Ökostrom. All das erreichen wir mit unserem höchst erfolgreichen Programm für private Lade-Wallboxen. Schon jetzt fördern wir rund 470.000 neue Ladepunkte. Wir stocken den Topf jetzt noch einmal um weitere 100 Millionen Euro zusätzlich auf. Insgesamt nun eine halbe Milliarde Euro für die Ladeinfrastruktur zu Hause. Die enorme Nachfrage nach dem 900-Euro-Zuschuss zeigt, dass wir mit unserem Programm goldrichtig liegen.“
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Aktueller Förderbestand:
Nach offiziellen Zahlen wurden bislang 385.000 Anträge für etwa 470.000 Ladepunkte eingereicht.
Mögliche Antragsteller:
Träger von Investitionsmaßnahmen zur Errichtung einer Ladestation für Elektroautos im nicht öffentlich zugänglichen Bereich von selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden können einen Antrag stellen und kommen für die Förderung infrage.
Art und Weise der Förderung:
Die Förderung stellt einen Investitionszuschuss dar. Dieser wird nach Abschluss des Bauvorhabens auf das Bankkonto überwiesen. Dieser Zuschuss beläuft sich auf einen pauschalen Betrag von 900 Euro pro Ladepunkt. Unterschreiten jedoch die Gesamtkosten des Vorhabens den Zuschussbetrag, so wird keine Förderung gewährt. Den Zuschuss kann man nur über die KFW erhalten. Dort muss über das Zuschussportal einen Antrag ausfüllen. Wichtig: Der Antrag muss vor dem Beginn des Vorhabens erfolgen! Wenn die Gesamtkosten ermittelt werden, können die Kosten der Ladestationen, der Lademanagementsysteme zur Steuerung der Ladestation, der Netzanschlüsse und der notwendigen Elektro-Installationsarbeiten berücksichtigt werden.
Gegenstand der Förderung:
Laut BMVI „werden der Erwerb und die Errichtung einer fabrikneuen, nicht öffentlich zugänglichen Ladestation inklusive des elektrischen Anschlusses (Netzanschluss) sowie damit verbundene notwendige Nebenarbeiten an Stellplätzen von bestehenden Wohngebäuden in Deutschland“ gefördert. Hierfür müssen jedoch zwingende Kriterien erfüllt werden:
- Die Ladestation verfügt über eine Normalladeleistung von 11 kW
- Der Ladestrom speist sich zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien
- Die Ladestation ist intelligent und steuerbar
Quelle: BMVI: