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Im öffentlichen Raum steigt die Zahl der Ladesäulen. Zudem nehmen zahlreiche Menschen die Möglichkeit wahr, das eigene Zuhause durch eine Wallbox ebenfalls zu einem Teil der Mobilitätswende zu machen. Hier gilt es speziell im Verhältnis Mieter und Vermieter einige Punkte zu beachten. Eine Wallbox bietet nicht nur dem Mieter, sondern auch dem Vermieter eine Vielzahl an Vorteilen.

Wallbox – Vermieter und Mieter müssen sich einig sein

Unabhängig davon, ob Sie eine Wohnung oder ein Haus mieten, installieren Sie hier eine Wallbox, muss der Mieter die Erlaubnis des Vermieters einholen. Der Grund dafür ist, dass dies eine klare bauliche Veränderung am Mietobjekt darstellt. Darum muss der Hauseigentümer auch zustimmen. Ohne diese, kann der Mieter rechtlich nichts machen.

Waren Sie Mieter in einem Mehrparteienhaus, und der Wohnungseigentümer nur einer von vielen, hatten Sie lange Zeit schlechte Karten, was die Erlaubnis zur Montage einer Wallbox anging. Stimmte nur einer der Mitglieder der Eigentümerversammlung dagegen, konnten Sie nichts machen. Mit dem Inkrafttreten des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes (WEMoG) ist dies anders. Von nun kann der Eigentümer bestimmen, ob eine Wallbox installiert wird oder nicht. Die anderen Eigentümer können nur dabei mitentscheiden, wenn es um die Art der Durchführung der Baumaßnahmen geht.


Vermieter oder Mieter – wer übernimmt die Wallbox-Kosten?

Melden Sie die Wallbox beim Netzbetreiber an (11 kW-Wallbox) oder erhält dafür dessen Genehmigung (22 kW-Wallbox) und hat somit die Anschlusszusage, haben Sie vier Monate Zeit, die Arbeiten in die Wege zu leiten.

In der Regel übernimmt der Vermieter die Kosten für die Arbeiten, da die Wallbox anschließend Teil des Wohnobjekts ist. Aber auch eine einvernehmliche Kostenteilung ist möglich.


Netzanbieter verweigert die Genehmigung – anschließende Möglichkeiten

Wenn Sie eine 22 kW-Wallbox installieren wollen, kann es passieren, dass der Netzanbieter die Genehmigung verweigert. Nun können Mieter und Vermieter drei Wege beschreiten.

Keine Wallbox installieren

Eine 11 kW-Wallbox installieren

Leitungen, Sicherungen und das Bauwerk auf die höhere 22 kW-Leistung umrüsten

Wählen Sie Option Eins, ist nichts weiter zu tun. Kaufen Sie sich statt einer 22 kW- eine 11 kW-Wallbox, müssen Sie diese zwar dem Netzanbieter melden, allerdings benötigen Sie hier nicht mehr seine Genehmigung.

Halten Sie an der 22 kW-Wallbox fest, müssen Sie die Umbau- und Sicherheitsmaßnahmen, die der Netzbetreiber für eine Genehmigung verlangt, vornehmen.


Gute Argumente für eine Wallbox – Vorteile für den Vermieter

Wallboxen bieten nicht nur dem Mieter mit seinem E-Auto Vorteile. Auch der Vermieter und oftmals die gesamte Hauseigentümergemeinschaft profitieren von der Installation einer Wallbox. Argumente für eine Wallbox, mit denen Sie auch Überzeugungsarbeit leisten können, sind folgende:

  • Eine Wallbox (Ladestation) erhöht den Wert einer Immobilie.
  • Als Mieter können Sie anbieten, die Kosten zu übernehmen und beim Auszug dafür eine Ablöse zu bekommen. Damit entstehen dem Besitzer am Beginn keine Kosten.
  • Wallboxen sind Investitionen in die Zukunft.
  • Die Kosten werden durch öffentliche Förderungen gesenkt. Jedes Bundesland bietet Vermietern verschiedene Fördermöglichkeiten an.
  • Separate Stromzähler sorgen dafür, dass anderen Hausbewohnern keine Zusatzkosten entstehen.
  • Sollte kein Bedarf mehr bestehen, kann die Installation komplett rückgängig gemacht werden.
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