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Wallbox anmelden – was Sie beachten müssen

Das Anmelden einer Wallbox beim Stromnetzbetreiber ist immer notwendig. Das liegt daran, dass so Ihr Stromnetzbetreiber die Stabilität des Netzes aufrechterhalten kann. Ab einer gewissen Leistung kann er die Installation sogar verweigern. Welche Wallboxen er ablehnen darf und was Sie dagegen tun können, erfahren Sie hier.

Gesetzliche Regelungen zur Wallbox-Anmeldung

Was bei einem Verbrennungsauto aus vielen Gründen nicht durchführbar ist, ist für Besitzer eines E-Autos einfach – das Tanken, also das Aufladen zu Hause. Eine Wallbox, verbunden mit einer PV-Anlage oder dem öffentlichen Stromnetz, macht es möglich. Neben den technischen Anforderungen müssen Sie sich vor der Installation einer Wallbox auch an rechtliche Regeln halten.

Im § 19 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) ist geregelt, dass auch private Wallbox-Betreiber diese bei ihrem Netzbetreiber anmelden müssen. Keine Wallbox ist von dieser Regelung ausgenommen, da schon die einfachsten Modelle eine Mindestleistung von 3,7 kW schaffen.

Laut NAV ist die Meldung von Wallboxen mit einer Leistung von 3,7 bis 11 kW beim Netzbetreiber notwendig. Dieser wird informiert, kann allerdings keine Einwände erheben. Anders sieht die Lage bei Wallboxen ab 12 kW aus. Darunter fallen auch die beliebten 22 kW-Wallboxen. Diese benötigen gemäß der NAV eine Genehmigung des Netzbetreibers. Liegt diese nicht vor, dürfen Sie Ihre Wallbox nicht installieren.

Lassen Sie Ihrem Netzbetreiber aber nicht zu viel Zeit, sich Ihren Antrag „durch den Kopf gehen zu lassen“. Gesetzlich muss er innerhalb von zwei Monaten nach dem Eingang des Antrages reagieren. Viele Wallbox-Besitzer fallen hier über einen unnötigen Stolperstein. Der Grund: Sie verwechseln den Netzbetreiber mit dem Stromanbieter. Informationen, wer der Netzbetreiber ist, finden Sie auf Ihrem Stromzähler sowie im Allgemeinen auch auf der Jahresrechnung.


Was kann ich gegen die Verweigerung der Genehmigung tun?

Ihr Stromnetzanbieter muss jede Wallbox im Leistungsspektrum zwischen 12 und 22 kW genehmigen. Er überprüft dabei die Bausubstanz, die Leitungen und einiges mehr. Findet er Mängel, die den Betrieb gefährden, lehnt er in der Regel die Genehmigung ab. Meist übergibt er Ihnen eine entsprechende Mängelliste. Beheben Sie diese, und der Erlaubnis für eine Wallbox steht nichts mehr im Weg.


Hilfe bei der Anmeldung

Um eine Wallbox zu installieren, sollten Sie ein Unternehmen aus dem Bereich der Elektroinstallation beauftragen. Viele davon bieten die Anmeldung der Wallbox beim Netzbetreiber als Serviceleistung an. Jedes zertifizierte Unternehmen hat dafür standardisierte Anmeldebögen parat. Diese werden den Netzbetreibern zugesandt. Am einfachsten gehen Sie mit Ihrem Wallbox-Wunsch direkt zu einem solchen Unternehmen und lassen sich vom ersten Schritt weg beraten.


Checkliste für die Anmeldung/Genehmigung einer Wallbox:

  • Sie entscheiden sich für eine Wallbox mit max. 11 kW-Leistung:
    • Kauf der Wallbox
    • Beauftragen eines Elektroinstallateurs
    • Anmelden der Wallbox beim Netzbetreiber
  • Sie entscheiden sich für eine Wallbox mit einer Leistung über 11 kW:
    • Genehmigung beim Netzbetreiber einholen
    • Überprüfung durch den Netzbetreiber
    • Gegebenenfalls die Mängelliste abarbeiten und erneut Genehmigung beantragen
    • Genehmigung erhalten
    • Wallbox kaufen
    • Wallbox installieren lassen
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