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Steuerfreies Laden von Elektroautos

Inzwischen nimmt der deutsche Staat viel Geld in die Hand, um Elektromobilität zu fördern. Zuschüsse und steuerrechtliche Vorteile sollen die Bevölkerung beim Kauf von Elektroautos unterstützen. Doch auch beim Ladestrom werden Bürger und investierende Unternehmen vor allem mit Hilfe von Steuervergünstigungen entlastet. Wie das funktioniert erfahren Sie hier:

Es gibt viele Gründe, warum es sich lohnt, statt eines Fahrzeugs mit Verbrennungsmotor ein E-Auto anzuschaffen. Es schont die Umwelt, wird vom Staat mitfinanziert und bringt nicht zuletzt einen steuerlichen Vorteil: Beschäftigte dürfen während der Berufstätigkeit beim Arbeitgeber ihre Elektroautos steuerfrei laden. Das gilt unabhängig davon, ob es sich um Ihren Privat-PKW, den auch privat genutzten Dienstwagen oder ein Elektrofahrrad S-Pedelec handelt.


Steuertechnisch kein geldwerter Vorteil

Das Finanzamt betrachtet diese Art der Vergütung im Prinzip als geldwerten Vorteil, welcher steuerpflichtig ist. Da der Staat Elektromobilität fördern und unterstützen möchte, bietet er jedoch die Möglichkeit, Elektroautos steuerfrei zu laden. Seit dem 1. Januar 2017 wird dies folgendermaßen geregelt:

Die Steuerbefreiung gilt grundsätzlich für alle E-Autos und Hybridautos, einer Kombination aus Verbrennungs- und Elektromotor. Eingeschlossen sind auch Fahrzeuge, die auf Elektroantrieb umgerüstet wurden - wenn der TÜV den Umbau genehmigte. Grundvoraussetzung ist eine elektrische Speichereinrichtung, welche extern mit einem Stecker aufladbar ist.

Der Arbeitgeber stellt den kostenfreien Strom zusätzlich zum Arbeitsentgelt zur Verfügung. Dieser wird jedoch nicht mit anderen Lohnanteilen verrechnet.

  • Für Arbeitnehmer mit einem auch privat genutzten Dienstwagen gilt: Zahlen Sie den Ladestrom aus eigener Tasche, ist der Arbeitgeber bei der Auslagenerstattung ebenfalls steuerfrei gestellt.
  • Wird die Ladestation für Ihr Elektrofahrrad genutzt, gilt folgende Regelung: Es muss sich dabei um ein zulassungspflichtiges S-Pedelec handeln, das mindestens 25 Kilometer pro Stunde erreicht.


Weitere Voraussetzungen für die Steuerbefreiung

Die Möglichkeit, E-Autos steuerfrei zu laden, bewertet der Gesetzgeber anders als vergleichbare Entgeltanteile. Tankgutscheine für Diesel oder Benzin sowie Essensgutscheine bilden für das Finanzamt Teile des Gehalts. Daher unterliegen sie der Besteuerung. Um aber die Elektromobilität zu unterstützen, nimmt der Staat die stromgetriebenen Fahrzeuge davon aus.

Des Weiteren gibt es folgende Vorgaben: Es muss sich um eine betriebseigene Ladestation handeln, an der die Belegschaft tankt. Nur dann greift die Steuerbefreiung. Der Arbeitgeber muss sie zudem unentgeltlich beziehungsweise verbilligt für seine Angestellten zur Verfügung stellen. Der Arbeitnehmer spart also beim Auftanken mit Strom sogar doppelt.

Diese Steuervergünstigung bei Laden eines E-Autos gibt es sogar für eine weitere Variante: Nämlich, wenn der Chef Ihnen die Ladestation für den Betrieb zu Hause überlässt. Aber Achtung: übereignet der Arbeitgeber hingegen die Ladestation den Beschäftigten, handelt es sich rechtlich um ein Geschenk. Dann fällt für die Arbeitnehmer eine pauschale Steuer von 25 Prozent an, zu welcher Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag noch hinzukommen. Zugrunde liegt dabei der Wert der übereigneten Ladestation. Eine Beitragspflicht zu den Sozialversicherungen hingegen entsteht nicht.


Vereinfachungen der Finanzverwaltung

Denkbar ist für dieses Angebot, beim Arbeitgeber Elektroautos steuerfrei zu laden, eine weitere Variante: Der Mitarbeiter erwirbt die Ladestation selbst und der Arbeitgeber übernimmt oder bezuschusst die Aufwendung. In diesem Fall fällt die pauschale Besteuerung für den geldwerten Vorteil an. Die Finanzämter stellen für die Möglichkeit, während der Arbeit Elektroautos zu betanken, jedoch Vereinfachungen bereit. Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, die steuerbefreiten Vorteile im Lohnkonto des Angestellten nachzuweisen. Wird hingegen eine Variante gewählt, bei der die pauschale Lohnsteuer anfällt, müssen alle Aufwendungen nachgewiesen werden: vom Kauf der Ladestation bis zu den Zuschüssen für Angestellte.

Festzuhalten ist, dass es sich lohnt, sich über die Möglichkeiten des steuerfreien Ladens eines Elektroautos Gedanken zu machen. Sowohl für Arbeitnehmer, als auch für Unternehmen ist Elektromobilität mehr als nur eine Chance, etwas für die Umwelt zu tun.

 

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