Meldepflicht für Wallboxen
Seit März 2019 sind Wallboxen, unabhängig von der Leistung, nach §19 Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) meldepflichtig.
Inhaltsverzeichnis
Wer sich jetzt also eine Ladestation für das E-Auto in die Garage hängt, muss diese beim zuständigen Netzbetreiber anmelden.
Wichtig: Die Meldung muss vor der Installation stattfinden.
Für die Anmeldung Ihrer Ladeeinrichtung gibt es beim zuständigen Netzbetreiber ein Anmeldeformular. Dieses Formular füllt der ausführende Installateur aus. Nach der Einreichung erhalten Sie eine Rückmeldung durch den Netzbetreiber.
Wo finde ich das Formular für die Anmeldung?
Nehmen Sie am besten direkten Kontakt zu Ihrem Netzbetreiber (Strom) auf.
Auf einen Blick:
- Anmeldeformular für Ladeeinrichtung durch den Installateur ausfüllen & einreichen
- Rückmeldung durch den Netzbetreiber abwarten
Redaktion energielösung
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