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Museum, Universität oder Krankenhaus – das sind nur einige jener Gebäude, die einer breiten Öffentlichkeit zugänglich sind. Nun weiß man, dass private Wallboxen oder Ladesäulen neben Kaufhäusern bzw. Supermärkten allmählich immer mehr werden. Doch wie sieht es bei den öffentlichen Gebäuden aus?

Worauf müssen Kommunen bei öffentlichen Ladesäulen achten?

Das Aufstellen von Ladesäulen im öffentlichen Raum fällt unter das Straßenrecht. Da öffentlicher Raum nicht unbegrenzt vorhanden ist, gilt es hier, sich genau an die Genehmigungspflicht zu halten. Jedes Bundesland hat hier eigene Regeln. Vieles wird erleichtert, wenn die Kommune ein gut durchdachtes Standortkonzept für eine bedarfsgerechte E-Ladeinfrastruktur vorlegt. Beispielhaft dafür ist jenes der Stadt Potsdam[1].

 

Welche Kriterien entscheiden über die richtige Standortwahl der Ladepunkte?

Ganz allgemein gilt, dass eine Kommune genau abwägen muss, ob die E-Ladeinfrastruktur auf öffentlichem oder nicht doch auf privatem Boden realisiert werden kann. Am einfachsten ist diese Entscheidung zu treffen, wenn man sich folgende Kriterien vor Augen hält:

  • Störungsfreier Standort, an dem die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt wird.
  • E-Autofahrer und E-Autofahrerinnen sollten den gewählten Standort einfach, ungehindert und problemlos anfahren können.
  • Abzuklären ist, ob am gewählten Standort ein Netzanschluss vorhanden ist oder ob hier ohne Probleme ein solcher entstehen kann.
  • Ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass am gewählten Standort viele E-Autos geladen werden, muss die vorhandene Netzkapazität darauf ausgelegt sein. Lastmanagement ist hier das Stichwort.
  • Am gewählten Standort soll der motorisierte Individualverkehr in einer ausreichend hohen Frequenz vorbeifahren.

 

Beispiele für Ladesäulen an öffentlichen Gebäuden

Jedes Jahr werden in Deutschland mehr und mehr E-Autos verkauft. Die Menschen nehmen die Angebote der Bundesregierung an und werden umweltbewusst ein Teil der Mobilitätswende. Damit demonstriert die höchste Verwaltungsebene im Staat, dass Umweltbewusstsein wichtig ist. Und hier wollen Kommunen und Gemeinden oftmals nicht hintenanstehen.

Exemplarisch stellen wir Ihnen die Stadt Meckenheim vor. Meckenheim liegt in Nordrhein-Westfalen, nahe der Stadt Köln. Die Stadt mit ihren rund 25.000 Einwohner und Einwohnerinnen ist seit dem Jahr 2001 Mitglied der Arbeitsgemeinschaft fahrrad- und fußgängerfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW e. V. Daran erkennt man den Willen der Stadtregierung, sich für eine saubere Umwelt und eine reine Atemluft einzusetzen.

Nun fördert man auch den innerstädtischen E-Autoverkehr. Direkt am Rathaus wurden verschiedene Ladepunkte für E-Autos installiert. Die Energie dafür kommt von Rheinenergie und stammt laut Angaben der Stadt[2] nicht überwiegend aus erneuerbaren Quellen (Nachholbedarf).

Das Laden an den Säulen ist meist kostenpflichtig. Als Identifikationssystem fungieren RFID-Karten. Folgende Steckertypen sind vorhanden:

  • 2-mal Typ 2 Steckdose für 22 kW Wechselstrom/ dreiphasig
  • 1-mal EU Schuko-Steckdose 2 kW Wechselstrom / einphasig
  • 1-mal EU Schuko-Steckdose 3 kW Wechselstrom / einphasig

Elektromobilität ist ein Zukunftsthema für uns als Kommune. Damit wird die Lebensqualität in der Stadt deutlich verbessert. Wir freuen uns über die Gelegenheit, das elektrische Fahren zu testen“, erklärt der technische Beigeordnete der Stadt Meckenheim, Heinz-Peter Witt[3].

 


[1] https://www.potsdam.de/sites/default/files/documents/standortkonzept_ladeinfrastruktur_lhp.pdf – 20.05.2021

[2] https://de.chargemap.com/neues-rathaus.html – 20.05.2021

[3] https://www.meckenheim.de/cms117/aktuelles/mitteilungen_rathaus/artikel/50551/ – 20.05.2021

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