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Warum 49 kW statt 50 kW? So wird die Ladelösung AFIR-konform!

Die neue AFIR-Verordnung (Alternative Fuels Infrastructure Regulation) der Europäischen Union (EU) stellt hohe Anforderungen an öffentliche Ladeinfrastruktur. Besonders Schnellladepunkte mit einer Leistung ab 50 kW müssen strenge technische und organisatorische Vorgaben erfüllen. Eine clevere Lösung, um diesen Aufwand zu reduzieren, ist die Drosselung der Ladeleistung auf 49 kW. In diesem Artikel erklären wir, warum das funktioniert, wie es umgesetzt werden kann und welche Vorteile sich daraus ergeben.
Inhaltsverzeichnis

AFIR – Was steckt hinter den Vorgaben? 

Die AFIR soll den Ausbau der Ladeinfrastruktur in Europa vorantreiben und setzt dafür auf klare Standards. Ladepunkte ab 50 kW, die schnelles Laden ermöglichen und für die Akzeptanz der Elektromobilität damit besonders wichtig sind, müssen besonders benutzerfreundlich und interoperabel sein. Dazu gehört unter anderem die Ausstattung mit physischen Kartenlesegeräten, damit Kunden jederzeit unkompliziert zahlen können. Außerdem gelten Vorgaben für die Verfügbarkeit und die transparente Preisanzeige. Das Ziel ist es, das Laden von Elektrofahrzeugen so einfach wie möglich zu gestalten – ähnlich wie das Tanken an einer klassischen Tankstelle. 

Das Problem mit 50 kW und den Zahlungsmethoden 

Ladestationen mit 50 kW gab es in den Anfängen der Elektromobilität in Form der sogenannten Triple-Charger zuhauf. Seit dem Launch des HYC50 von alpitronic erleben diese gerade eine Renaissance. Mit aufgefrischter Optik und deutlich zuverlässiger als die alten Triple-Charger haben die 50kW-Lader jetzt auch einen neuen Zweck: Die Maximierung der ladbaren Energiemenge bei mittleren Standzeiten (ab ca. 1 Stunde) im Supermarkt, Baumarkt oder beim Stadtbummel. Für Investoren und Betreiber sind die 50kW-Lader mit geringen Investitionskosten auch wirtschaftlich eine attraktive Option.  

Eine der größten Herausforderungen ist hier aber die Terminal-Pflicht ab 50 kW. Diese sieht vor, dass Ladestationen mit einem EC- und Kreditkartenleser ausgestattet sein müssen. Kunden dürfen keinen Vertrag benötigen, um die Station zu nutzen, und der Endpreis muss vor Ladebeginn klar angezeigt werden.  

Bei allen Vorteilen für den Endkunden und Autofahrer, führt diese Anforderung zu deutlichen Mehrkosten im Aufbau der Ladestation. Ein Kartenlesegerät kostet in der Regel mind. 1.000€, bei Investitionskosten von ca. 15.000 € für die gesamte Ladestation fallen diese durchaus ins Gewicht.  Die Integration der Zahlungsdienste in die Abrechnungssoftware ist darüber hinaus komplex und die am Markt verfügbaren Lösungen sind technisch nicht vollständig ausgereift.   

Bequeme Zahlungsmöglichkeiten auch unter 50 kW 

Auch bei einer Leistung unter 50 kW ist es wichtig, dass die Kunden einfach und schnell zahlen können. Die AFIR erlaubt hier flexiblere Lösungen. Kunden können zum Beispiel per QR-Code auf der Station eine mobile Website aufrufen und über diese mit Kreditkarte oder PayPal bezahlen. Viele Betreiber setzen auf Lade-Apps, die eine einfache Abrechnung ermöglichen. Nutzer können auch registrierte RFID-Ladekarten verwenden, um die Ladestation freizuschalten.  

Drosselung auf 49 kW: Die clevere Alternative 

Die AFIR unterscheidet zwischen Ladestationen mit weniger als 50 kW und solchen mit 50 kW oder mehr. Ladepunkte unterhalb dieser Schwelle fallen unter weniger strenge Vorgaben. Die Lösung ist also einfach: Mit der Drosselung der Ladestation auf 49 kW kann die Anforderung der AFIR bzgl. Eines Payment-Terminals umgangen werden. So bleibt die Station AFIR-konform und das eine, beim Laden fehlende kW, ist in der Praxis quasi nicht spürbar 😉  

Wie funktioniert die Drosselung? 

Die maximale Ladeleistung kann in den meisten Ladestationen in der Konfigurationsoberfläche reduziert werden.

Der HYC50 lässt sich bequem über die alpitronic Konfigurationsoberfläche auf 49 kW drosseln.
Der HYC50 lässt sich einfach über die alpitronic Konfigurationsoberfläche auf 49 kW drosseln.

 

Vorteile der Drosselung im Überblick 

  • Die Kosten für die Installation und Wartung von Kartenlesegeräten entfallen. Betreiber können stattdessen das übliche Roaming oder digitale Zahlungsmethoden (z.B. QR-Code) anbieten, die günstiger und flexibler sind.
  • Durch die geringeren Anforderungen an die technische Ausstattung ist die Umsetzung der Ladestation schneller und unkomplizierter. Auch die langfristigen Betriebskosten sinken spürbar. 
  • Betreiber bleiben rechtlich auf der sicheren Seite, da die Station AFIR-konform bleibt, ohne dass teure und aufwendige Änderungen notwendig sind. 

Kurzum
Die Drosselung auf 49 kW reduziert Kosten und Komplexität, ohne dass Kunden auf Komfort verzichten müssen. Gleichzeitig bleibt die Station zukunftssicher. Bei Bedarf kann die Leistung jederzeit wieder erhöht und die Station an die 50-kW-Anforderungen angepasst werden.
 

Für wen eignet sich diese Lösung? 

Die Drosselung auf 49 kW ist ideal für kleinere Betreiber, besonders bei Standorten mit begrenztem Budget oder geringerer Ladeauslastung. Sie eignet sich für private Ladeinfrastruktur, etwa bei Restaurants oder Hotels, und für Pilotprojekte, die zunächst ohne hohen Investitionsaufwand starten möchten. 

Fazit: Weniger Leistung, mehr Freiheit 

Die Drosselung auf 49 kW ist ein smarter Weg, um die strengen Anforderungen der AFIR zu umgehen. Betreiber sparen Kosten und reduzieren den technischen Aufwand, während die Nutzer weiterhin bequem laden können. Mit weniger Leistung clever handeln und trotzdem einen wichtigen Beitrag zur Elektromobilität leisten – das ist die Idee hinter der Drosselung. 

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