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Beachtenswerte Besonderheiten vor der Wallbox-Einrichtung für Hausbesitzer, Eigentümer und Mieter

Eine Wallbox für das E-Auto wünschen sich Viele. Doch für Hausbesitzer, Eigentümer und Mieter gibt es unterschiedliche Voraussetzungen. Welche das sind und was Sie unbedingt beachten sollten ... das erfahren Sie nachfolgend!

Sobald Sie sich eine Wallbox für ein Elektroauto wünschen, gelten bei Hausbesitzern im Vergleich zu Besitzern einer Eigentumswohnung und Mietern unterschiedliche Voraussetzungen. Nur wenn Miteigentümer und Vermieter auch Fans der Elektromobilität sind, besteht Hoffnung auf einen unkomplizierten Genehmigungsprozess.


Komfortable Situation für Hausbesitzer bei der Wallbox-Installation

Wenn Sie eine Wallbox für Ihr Elektroauto möglichst ohne viel Bürokratie einrichten lassen wollen, haben Sie als alleiniger Hausbesitzer sozusagen den Jackpot gezogen. Dann gibt es auf dem Grundstück keine Mitbesitzer oder Vermieter, mit denen Sie die Pläne zuerst abstimmen müssten. Nur die Anmeldung der Ladestation beim Netzbetreiber bleibt für den Besitzer eines Hauses generell unverzichtbar. Ob eine Genehmigung für Wallboxen erforderlich ist, hängt immer vom individuellen Einzelfall ab. Solange die Ladeleistung unter elf Kilowatt bleibt, gibt es oft keine Genehmigungspflicht.

energielösung-Tipp: Vor der Installation sollten Sie trotzdem unbedingt mit dem Netzbetreiber abklären, ob Sie die Ladestation für Ihr Elektroauto genehmigen lassen müssen! So gehen Sie auf Nummer sicher!


Weniger Freiheiten für Besitzer einer Eigentumswohnung

Sobald Sie eine Eigentumswohnung besitzen, werden Anforderungen im Wohnungseigentumsgesetz auf dem Weg zur Wallbox-Einrichtung zur zusätzlichen Herausforderung. Es ist erforderlich, dass Sie Mitbesitzer auf dem Grundstück und sonstige Betroffene über Pläne für Ladestationen informieren. Am Ende entscheidet die Eigentümerverwaltung über die Installation der Station. Um keine Zeit zu verlieren, sollten Sie die Abstimmung über Ihr Anliegen rechtzeitig mit einem fristgerechten Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Eigentümerversammlung setzen lassen.

Obwohl Miteigentümer die Station für Ihr Elektroauto nicht grundsätzlich ablehnen können, verfügt die Eigentümerverwaltung bei der konkreten Umsetzung über Mitbestimmungsrechte. Daher lohnt es sich, andere Besitzer in die Wallbox-Planung einzubinden und damit die Chancen auf eine Zustimmung zu erhöhen. Im Optimalfall kommt es zu einer Lösung mit mehreren Ladepunkten, weil Mitbesitzer ebenfalls Fans der Elektromobilität sind und das eigene Elektroauto laden möchten. Die Klärung der Stromkosten-Abrechnung bleibt vor der Installation auch unentbehrlich.


Ähnliche Situation für Mieter mit Wallbox-Wunsch für das Elektroauto

Insofern Sie Mieter sind, bestimmt das Mietrecht über bürokratische Hürden vor der Wallbox-Einrichtung für Ihr Elektroauto. Sie brauchen dann die Zustimmung Ihres Vermieters, der Ihr erster Ansprechpartner ist und für Sie den Antrag an die Eigentümerversammlung stellen müsste. Ohne den Segen der Eigentümer dürfen Mieter definitiv nicht mit der Umsetzung beginnen.


Fazit energielösung: Eindeutige Vorteile für Hausbesitzer

„Alleinige Hausbesitzer profitieren vor der Wallbox-Installation für ein Elektroauto von einer relativ einfachen Anmeldung beim Netzbetreiber. Als Miteigentümer oder Mieter stehen Sie hingegen vor größeren Herausforderungen. Die Umsetzung verläuft einfacher, wenn Sie Personen mit einem Mitbestimmungsrecht erfolgreich für die Elektromobilität begeistern.“

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