ADAC testet mobile Charger
Was sind mobile Charger für E-Autos?
Wallboxen für das private Laden im eigenen Heim sind bekannt. Diese werden entweder aus dem öffentlichen Stromnetz oder über eine eigene PV-Anlage mit Strom versorgt und laden somit Elektrofahrzeuge. Mobile Charger sind sozusagen Wallboxen für unterwegs. Am besten verwendet man diese mit Starkstromsteckdosen.
Im Gegensatz zu fix montierten können die mobilen natürlich auf Reisen mitgenommen werden. Damit benötigen die E-Autos keine direkt ausgewiesenen Ladepunkte mehr. Es reicht, wenn man Zugang zu einer sicheren Starkstromsteckdose hat.
Der ADAC-Mobile-Charger-Test
Vom ADAC wurden diese vier Modelle getestet:
- juice technology Juice Booster 2, German Traveller Set – Note 1,3
- DiniTech NRGkick 32A light mit Adapterset – Note 1,7
- go-e Charger Mobile mit Adapterset – Note 2,6
- Ratio Electric EV Portable Charger – Note 5,0
Ehe wir die Kriterien des Tests beleuchten, hier ein Vergleich der Noten mit den entsprechenden unverbindlichen Preisempfehlungen.
Mobile Charger | Gesamtnote | Unverbindliche Preisempfehlung[1] | Note Sicherheit | Note Zuverlässigkeit | Note Bedienung |
juice technology Juice Booster 2, German Traveller Set | 1,3 | 1.146,98 Euro | 1,1 | 1,1 | 1,5 |
DiniTech NRGkick 32A light mit Adapterset | 1,7 | 997,99 Euro | 1,5 | 1,5 | 2,0 |
go-e Charger Mobile mit Adapterset | 2,6 | 734,98 Euro | 2,1 | 3,3 | 2,2 |
Ratio Electric EV Portable Charger | 5,0 | 606,99 Euro | 5,0 | 1,6 | 2,3 |
Die ADAC-Testkriterien
Laut Auskunft des ADAC konzentrierten sich die Tester und Testerinnen bei ihrer Untersuchung auf die Aspekte Zuverlässigkeit, Bedienung und Sicherheit. Selbstverständlich wurde ebenfalls die Eignung für den mobilen Einsatz überprüft. Der ADAC gab bekannt, dass die Gesamtnote im Test nicht über jener für die Sicherheit liegen konnte.
ADAC-Tipp: Das sollten Nutzer beachten
Einen Mobile Charger können Anwender und Anwenderinnen sowohl unterwegs, als auch in der eigenen Garage nutzen.
Verwendet man ihn unterwegs, sollte laut ADAC folgendes gelten:
- Laden vor allem an Starkstromsteckdosen
- Starkstromsteckdosen-Besitzer sind hier verpflichtet, die TAR Niederspannung einzuhalten
- Entsprechende Steckdosen sind meist in industriellen oder gewerblichen Betrieben zu finden
- Hier darf man davon ausgehen, dass alles leistungsgerecht ausgelegt ist
- Beim Laden von einphasigen E-Autos muss man die Ladeeinrichtung auf 20 A begrenzen
- Bei einer Ladeleistung von mehr als 12 kVA muss auch bei mobilen Chargern der Netzbetreiber informiert werden
Verwendet man ihn in der eigenen Garage, sagt der ADAC folgendes:
- Ladeeinrichtungen sind beim Netzbetreiber zu melden
- Kann ein mobiler Charger mehr als 12 kVA laden, benötigt man eine Genehmigung vom Netzbetreiber
- Die Schieflast darf auch hier die 4,6 kVA nicht überschreiten
- Es ist hier immer ein vorgelagerter FI-Schutzschalter notwendig
- Die CEE-Steckdose muss für Dauerlast freigegeben sein
- Mobile Charger mit einer Leistung über 12 kVA müssen steuer- und regelbar sein
- Für einen mobilen Charger zu Hause muss ein Datenblatt für Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge vorhanden sein
[1] https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/tests/elektromobilitaet/mobile-charger/alle-testergebnisse/ – 19.05.2021
Markus Fryzel
Alle Artikel von Markus Fryzel